Das Backes

Backesordnung

Backesordnung und Hausordnung

Präambel: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Backesordnung ausschließlich die männliche Form benutzt, auch wenn die weibliche Form mit eingeschlossen ist. Ebenso wird vorausgesetzt, dass immer auch der Vertreter bzw. Vertreterin mit gemeint ist. Beispiel:  Mit der Formulierung „ Der Vorsitzende .. „ ist sowohl die Vorsitzende sowie auch deren Vertreter/In gemeint.

1. Hausrecht und weitere Reglungen: Das Hausrecht hat der Vorstand. Er überträgt dies für den alltäglichen Ablauf dem Backesmeister. Die Reglungen für öffentliche Gebäude der Gemeinde Grafschaft finden uneingeschränkte Anwendung. Die Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) muss eingehalten werden.

2. Nutzung: Die Nutzung des Backes ist grundsätzlich nur Mitgliedern des Vereins, die sich in Backgruppen zusammenschließen, gestattet und wird mit 10 Euro je Backaktion berechnet. Diese Backgruppen dürfen Gäste mitbringen, die nicht dem Verein angehören. Ein eingewiesenes Mitglied des Vereins kann auch mit interessierten Nichtmitgliedern backen. Derartige Veranstaltungen sind in jedem Fall vorher mit dem Vorstand abzustimmen. Ziel dabei sollte sein, dass die interessierten Nichtmitglieder zeitnah Mitglied im Backesverein werden. In Zweifelsfällen und bei Anfragen von Sponsoren entscheidet der Vorstand.

3. Verantwortung / Übergabe / Übernahme: Das Backes sowie die benutzten Geräte sind in sauberem Zustand (geputzt) zu übergeben. Das Backes mit Inventar (eine Inventarliste beinhaltet sämtliche Gebrauchsgüter des Backes) wird einem Verantwortlichen der jeweils nutzenden Backgruppe vom Backesmeister übergeben und nach der Nutzung von diesem Verantwortlichen auch wieder dem Backesmeister bzw. im Verhinderungsfall einem Vorstandsmitglied übergeben. Schäden werden protokolliert und müssen von der Backgruppe dem Verein ersetzt werden. Fehlende Teile müssen ersetzt werden.

4. Feuerholz: Es darf nur trockenes Feuerholz gemäß der Anleitung des Herstellers der Öfen verwendet werden (diese Anleitung liegt im Backes-Utensilienkoffer zur Einsicht bereit). Jede Backgruppe bringt ihr Feuerholz selbst mit, eine Lagerung von Feuerholz kann der Verein nicht leisten. Die Aufheizanleitung für die beiden Holzbacköfen hängt direkt hinter dem 1. Ofen.

5. Einweisung: Nach der Einweihung am 20. September 2014  kann die Nutzung des Backes beginnen. Auf Wunsch der Mitglieder – dokumentiert in der Niederschrift der Mitgliederversammlung an 14.01.2014 – wird der Vorstand „offene Backgruppen“ anbieten. Dabei werden die Teilnehmer in den Gebrauch der Öfen gründlich eingewiesen. Die Backgruppen sollten mindestens eines ihrer Mitglieder zu dieser Einweisung schicken, damit dieser zukünftig als Verantwortlicher gemäß Ziffer 3. fungieren kann.

6. Vergabe der Termine: Der Online-Terminverwalter – Paul Raven – führt die Nutzungstermine in einem anonymen Online-Kalender. Nach jeder Buchung informiert er die Vorstandsmitglieder und die BackesmeisterInnen per Mail darüber, wer sich konkret (namentlich) zum gebuchten Termin angemeldet hat – mit der entsprechenden Telefonnummer. Eine Buchung kann frühestens ein Jahr vor dem beabsichtigten Termin erfolgen. Die Vergabe erfolgt in der Regel in der Reihenfolge der Anträge. In Zweifelsfällen und bei Anfragen von Sponsoren entscheidet der Vorstand.

7. Benutzungsgebühren der Backgruppen und anderer Nutzer: Unmittelbar nach der Reservierung des Backtermins ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro von der jeweiligen Backgruppe (ca. 8 Personen) oder eines anderen Nutzers (z. B. Verein) zu überweisen. Erst nach dem Eingang des Kostenbeitrags ist die Buchung bestätigt.

Backesordnung auf Grund von § 12 der Satzung erstmals beschlossen am 23. Juli 2014.

Die Punkte 2. und 6. wurden am 24. Mai 2016 durch den Vorstand geändert und einmütig so beschlossen.

Einzelmitgliedsbeitrag: 12 Euro pro Jahr – Familienmitgliedsbeitrag: 15 Euro pro Jahr

Der Vorstand