Gewährung eines Gemeindezuschusses für den Neubau des Nierendorfer Backes; Ihr Zuschussantrag vom 18.07.2011. Sehr geehrter Herr Bach, hiermit bewilligen wir Ihnen einen Gemeindezuschuss in Höhe von 15.000,- Euro (in Worten: fünfzehntausend) zur Durchführung der oben angeführten Maßnahme, sofern die Finanzierung des Projektes zu mindestens 80 % der ermittelten Gesamkosten in Höhe von 118.435,50 € (80 % = 94.748,40 €) gesichert ist. Der Gemeindezuschuss ist hierbei anrechenbar. Die Mittel können Sie im Rahmen der Haushaltsbereitstellung, anteilig nach dem jeweiligen Baufortschritt, bei uns anfordern. Hierfür sind die beigefügten Vordrucke zu verwenden. Die Schlussrate wird nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises gezahlt. Diese Entscheidung ergeht auf Grund der derzeit gültigen Zuschussrichtlinien für Kultur und Sport und dem Beschluss des Gemeinderates Grafschaft vom 8.12.2011. Achim Juchem.