Auflagen der Lebensmittelkontrolle. Unsere erste Stellungnahme vom 03.08.2011; Sehr geehrte Damen und Herren, in einer telefonischen Besprechung mit Herrn Günter Bach, 2. Vorsitzender des Backesverein Grafschaft Nierendorf, wurde über das geplante Vorhaben beraten. Dabei wurden die möglichen Probleme eines „Backes“ ausführlich erörtert. Das Beheizen eines Steinofens erfolgt durch Verbrennen von Holz direkt auf der Backflä­che, in der Regel bei offenen Backofentüren. Dabei entstehen erhebliche Mengen an Rauchschwaden. Beim anschließenden Ausfegen des Backofens werden viel Aschestaub und zahlreiche Glutpartikel in den Backraum geschleudert. Wenn das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden soll, kann dem aus lebensmittelrechtlicher Sicht nur zugestimmt werden, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Die Belüftung des Backraumes und des Backofens sollte so bemessen und installiert werden, dass die notwendige Sauerstoffzufuhr eine saubere Verbrennung der Brennstoffe ermöglicht. Die Rauchschwaden sollten vollständig über den Kamin abziehen können. 2. Der Bereich der Teigherstellung (Teigmaschine, ggf. Sauerteigtrog, Arbeitstische) darf durch das Ausfegen der Backflächen nicht mit Asche und Glutresten verschmutzt werden. Diese Einrichtungsgegenstände dürfen daher nicht – wie geplant – vor dem Backofen auf­gestellt werden, sondern allenfalls neben dem Ofen außerhalb des Schmutzbereichs, der beim Heizen und Ausfegen des Ofens entsteht. 3. Der Fußboden muss rutschfest, fugendicht und feucht reinigungsfähig hergerichtet wer­den. 4. Die Wände müssen bis in ausreichende Höhe (mind. 2 Meter) glatt, abwaschbar und fu­gendicht verkleidet werden. 5. Die übrigen Wand- und Deckenbereiche müssen so hergerichtet werden, dass sie leicht von anhaftendem Aschestaub befreit werden können. 6. Die Spül- und Handwascheinrichtung muss so groß sein, dass Hände und Unterarme leicht gereinigt werden können. Ferner muss sie über eine Kalt- und Warmwasserzufuhr verfügen. 7. Für die Unterbringung der notwendigen Bedarfsgegenstände sind geeignete Möglichkei­ten zu schaffen. Wir bitten, den Antragsteller entsprechend zu informieren. Mit freundlichen Grüßen. Im Auftrag. Schmitz, Lebensmittelkontrolleur.